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Rettungsschwimmer im WRD

Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst (WRD) haben aufbauend auf das DRSA Silber erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie können damit in Teilbereichen des WRD der Wasserwacht eingesetzt werden. Eine Weiterqualifizierung zum Wasserretter ist anzustreben. An einem Lehrgang sollen höchstens 16 Personen teilnehmen.

Träger der Ausbildung ist die Wasserwacht-Ortsgruppe oder die Kreis-Wasserwacht. Diese regeln das Anmeldeverfahren sowie den Nachweis der notwendigen Teilnahmevoraussetzungen im Einklang mit den gültigen Vorgaben.

Die Ausstellung und Erfassung von Urkunden sowie die Ausgabe von Ausbildungsabzeichen für den Rettungsschwimmer im WRD fällt in die Zuständigkeit des Trägers der Ausbildung.

Den Teilnehmern müssen mindestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn die Ausbildungsunterlagen zugänglich gemacht werden.

Die Ausbildung wird in Hallen-, oder Freibädern oder im Freigewässer durchgeführt.

Teilnahmevoraussetzung:

Lehrgangsinhalte und Lehrgangsdauer:

Ein vollständiger Lehrgang umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) zuzüglich der Zeit für die Prüfung. Mindestens 4 UE entfallen auf die Grundschulung Reanimation mit AED. Die Gewichtung von Theorie und Praxis muss ausgewogen und anwendungsorientiert sein. Vollständige Fallsimulationen sind wesentlicher Bestandteil des Lehrgangs. Mindestens 50 % der Ausbildung (gemessen an der Gesamtstundenzahl) müssen als Praxis-Training gestaltet sein.

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Einsatzgrundlagen, Sicherheitsaspekte und Dokumentation
  • Teamarbeit, Teamführung und Einsatztaktik
  • Grundschulung Reanimation mit Notfallausrüstung (Erwachsene, Kind, Säugling) in Zwei- und Mehrhelfer-Methode
  • Grundschulung Reanimation mit AED mit anschließender Zertifizierung
  • Training mit regional verwendeten Rettungsgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie z.B. Rettungsboje, Gurtretter, Rettungswurfsack, Rettungsbrett, Spineboard, Sicherungsweste, Neoprenanzug, Tauchergrundausrüstung,…
  • Rettung, Suche und Erstversorgung beim Ertrinkungsunfall
  • Grundsätze der erweiterten Ersten Hilfe
  • Möglichkeiten und Notwendigkeit von Basis-Notfallnachsorge (BNN) und Psychosozialer Notfallnachsorge (PSNV)

Lehrkräfte:

Der Lehrgang wird von einem Ausbilder Rettungsschwimmen oder einem Ausbilder Wasserretter geleitet, durchgeführt und geprüft. Für die Vermittlung einzelner Inhalte können geeignete Personen eingesetzt werden.

Die Prüfung erfolgt durch den Lehrgangsleiter und/oder einen Instruktor „Reanimation mit AED“. Ein geeigneter Arzt überwacht die Qualität der notfallmedizinischen Ausbildung und die AED-Zertifizierung. Die AED-Ausbildung und -Zertifizierung unterliegen außerdem der Kontrolle durch die Programmleitung Frühdefibrillation.

Eingangstest 

Der Eingangstest für den Lehrgang Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst besteht aus:

  • Überprüfung der Eingangsvoraussetzung: DRSA Silber, DRK Schnorchelabzeichen, EH-Ausbildung, sichere Beherrschung gängiger seemännischer Knoten
  • kombinierte Übung die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren ist: 25 Meter anschwimmen; auftauchen eines 5-kg-Ringes (Wassertiefe zwischen zwei und vier Metern); Befreiungsgriff; 25 Meter abschleppen des Partners; Anlandbringen in Ein-Helfer-Methode; HLW in Ein- und Zwei-Helfer-Methode ohne Notfallausrüstung
  • Umgang mit Rettungsboje/Gurtretter

Prüfung

Die Prüfung besteht aus:

  • AED-Zertifizierung in Theorie und Praxis gemäß Vorgaben des Landesverbandes
  • schriftlichen Lernzielkontrolle im Umfang von 10 Fragen (mindestens zwei Drittel müssen richtig beantwortet sein)
  • kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: 25 Meter anschwimmen mit Rettungsboje/Rettungsgurt; Auftauchen eines 5-kg-Ringes (Wassertiefe zwischen zwei und vier Metern); Befreiungsgriff; 25 Meter Abschleppen des Partners; An-Land-Bringen in Zwei-Helfer-Methode; Durchführung der HLW mit Notfallausrüstung und AED in Mehr-Helfer-Methode

Gültigkeit

Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer im WRD ist unbefristet gültig. Eine Wiederholung einzelner Elemente  oder des vollständigen Lehrgangs wird empfohlen. Die Vorgaben zur AED-Rezertifizierung richten sich nach den Vorgaben des BRK Landesverbandes.