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Fließwasserretter

Zwei Fliesswasserretter

Über die Basisausbildung Fließwasser als Bestandteil der Ausbildung Wasserretter hinaus kann die Zusatzqualifikation Fließwasserrettung erworben werden. Der Lehrgang Fließwasserretter kann je nach örtlichen Notwendigkeiten auch als Modul IV Bestandteil der Ausbildung Wasserretter sein. Die Ausbildung wird durch einen Ausbilder Fließwasserretter geleitet.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Erfolgt die Zusatzqualifikation nicht im Rahmen der Ausbildung Wasserretter müssen Bewerber • körperlich und geistig geeignet sein, • aktive Mitglieder der Wasserwacht sein, • die Ausbildung Wasserretter erfolgreich abgeschlossen haben, • die notwendigen Fortbildungen gemäß den Dienstvorschriften der Wasserwacht absolviert haben, • über eine gültige AED-Rezertifizierung oder HLW-Rezertifizierung entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Landesverbandes verfügen.

 

Inhalt der Ausbildung

Ein vollständiger Lehrgang umfasst mindestens 24 Unterrichtseinheiten. Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan. Die folgenden Inhalte sind Pflichtinhalte und können durch örtliche und überörtliche Inhalte ergänzt werden.

 

Theoretische Ausbildung

• Konzept Fließwasserrettung

• Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

• Kommunikation

• Strömungskunde

• Regeln der Fließwasserrettung

• Rettungsmethoden

• Einsatztaktik Sucheinsatz

 

Praktische Ausbildung

• Ausrüstungsanwendung

• Kommunikation

• Verhalten und Schwimmen im Fließgewässer

• Anwendung Wurfsack

• Kontaktrettung

• Flussüberquerung

• Seil- und Knotenkunde

• Flaschenzugsysteme

• Aufbau und Betrieb von Seilrettungssystemen

• Vermisstensuche und Wurfsackeinsatz bei Nacht

• Koordinieren von Fließwasserrettungseinsätzen

Fliesswasserretter in unruhigem Wasser