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Signalmann

Voraussetzungen:

Bewerber müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung

bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung

Aktives Mitglied in der BRK Wasserwacht

Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst

sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des BRK

Gesundheitliche Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 25 “Fahr, Steuerund Überwachungstätigkeiten

 

Die Landesverbände können weitere Voraussetzungen festlegen.

Vor Beginn der Ausbildung sollte durch die Lehrgangsleitung die persönliche Eignung der Bewerber hinsichtlich Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Umsicht der Bewerber geprüft werden. Die genannten 7 Punkte werden im fortlaufenden Lehrgang durch die Ausbilder weiter bewertet.

Bei Nichterfüllung kann der Bewerber vom Lehrgang ausgeschlossen werden

Inhalt der Ausbildung

Die praktische und theoretische Ausbildung zum Signalmann umfasst Grundkenntnisse über Tauchausrüstung, Tauchmedizin und Tauchtätigkeiten sowie Kenntnisse über die verschiedenen Suchtätigkeiten und die gängigen Vorschriften.

 

Die praktische Ausbildung zum Signalmann umfasst die Vorbereitung eines Tauchers, Durchführung des Tauchganges sowie im Anschluss die Nachbereitung der Ausrüstung und Notfallübungen. Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan.

Die Ausbildung umfasst mindestens20 UE á 45 Minuten in Theorie und Praxis.

 

Theoretische Ausbildung

Gerätekunde

Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten

Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Tarierund Rettungsmittel

 

Arbeitskunde

Kenntnisse über die verschiedenen Möglichkeiten der Signalgebung

Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Tauchtätigkeiten

Führen des Dienstbuches Medizinische Kenntnisse

Grundkenntnisse über die Gefahren für den Taucher beim Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser und Austauchen

Grundkenntnisse über Tauchkrankheiten und das Einleiten der Behandlung

Kenntnisse über ErsteHilfeMaßnahmen

 

VorschriftenkundeSicherheitsunterweisung

Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105002„Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“

Dienstvorschrift Wasserwacht

 

Praktische Ausbildung

Ankleiden des Tauchers bzw. der Taucherin mit Beurteilung der Vollständigkeit der Ausrüstung

Führen des Tauchers bzw. der Taucherin beim Aufenthalt unter Wasser

Notfallund Tauchunfallübungen

Rettung eines verunfallten Tauchers bzw. einer verunfallten Taucherin und Einleitung von Hilfemaßnahmen

 

Das Befähigungszeugnis Signalmann bleibt gültig, soweit jährlich die Teilnahme an einer Fortbildung erfolgt. Weiterhin müssen jährlich 5 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen als Signalmann durchgeführt werden.

Die gesundheitliche Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 25 “Fahr, Steuerund Überwachungstätigkeiten ist nach ärztlicher Vorgabe zu wiederholen. Ist das Befähigungszeugnis ungültig geworden, kann es im Einvernehmen mit der Leitung der örtlichen Gliederung durch eine Fortbildung wieder erworben werden.