Einsatztaucher Stufe 1
Voraussetzungen:
Vollendung des 15.Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
–bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
–Aktives Mitglied in der DRK Wasserwacht
–Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
–sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des BRK
–gesundheitliche Eignung nach Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 „Überdruck“ oder gleichwertige Untersuchung
Inhalt der Ausbildung
Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan.
Die Ausbildung umfasst mindestens 58UE á 45 Minuten in Theorie und Praxis.
Sie unterteilt sich in:
–23 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,
–10 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und
–25 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
Die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ausbildung obliegt dem Ausbilder Tauchen. Der Ausbilder Tauchen kann zur Ausbildung weitere geeignete Personen hinzuziehen.
Tauchmedizinische Ausbildung
Tauchmedizin–Theorie
–Physikalische Grundlagen
–Anatomie und Physiologie
–Wirkungen des Drucks:
•Wirkungen der Drucksteigerung
•Wirkungen des Druckabfalls
•Wirkungen des erhöhten Partialdrucks
–Druckkammerbehandlung
–Tauchhygiene
–Tauchernährung
–Erste–Hilfe–Maßnahmen, Herz–Lungen–Wiederbelebung
Tauchmedizin Praxis
–Notfall–und Tauchunfallübungen
–Tauchhygiene
–Erste–Hilfe–Maßnahmen, Herz–Lungen–Wiederbelebung
Theoretische Gerätekunde
–Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten
–ABC–Ausrüstung
–Tauchanzüge
–Zusätzliche Tauchausrüstung
–Tarier–und Rettungsmittel
–Kompressoren–
Druckkammern
–Wiederbelebungsgeräte
Sicherheitsunterweisung
–Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105–002„Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“
–Dienstvorschrift Wasserwacht
Tauchdienstliche Ausbildung
Tauchdienst–Theorie
–Umgang mit Austauchtabellen
–Tauchsignale nach Anhang 5der DGUV Regel 105–002 und Unterwasser–Verständigung
–Planung und Vorbereitung von Tauchgängen
–Suchmethoden und Orientierungstauchen–Führen des Dienstbuches/–Logbuches Tauchdienst
–Praxis–Bedienung und Anwendung der unter Abschnitt (5.4.1.2TheoretischeGerätekunde) genannten Geräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor
–Funktionsprüfungen dieser Geräte
–Gerätedesinfektion
–Anwendung der unter Abschnitt (5.4.1.4Tauchdienstliche Ausbildung) vermittelten theoretischen Kenntnisse
Gewöhnungstauchen
–Schwimmbecken–Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät
–Tauchbrille/Vollmaske ablegen und ausblasen
–Sichere Handhabung der verwendeten Tauchgeräte, wie beispielhaft Verschlüsse öffnen und schließen oder Gewichtsystem ab–und wiederaufnehmen
Gewöhnungstauchen –Freigewässer bis ca. 10 m Wassertiefe
Mindestens die ersten fünf Tauchgänge sind in sichtigem Wasser und bis zu fünf Meter Tiefe durchzuführen!
–Wiederholung der unter „Gewöhnungstauchen–Schwimmbecken“ genannten Übungen
–Suchaufgaben
–Rettungsübungen