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Einsatztaucher Stufe 2

Voraussetzungen

Vollendung des 15.Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung

bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Aktives Mitglied in der BRK Wasserwacht

Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst

sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des BRK

gesundheitliche Eignung nach Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 „Überdruck“ oder gleichwertige Untersuchung

 

Inhalt der Ausbildung

Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan.

Die Ausbildung umfasst mindestens 105UE á 45 Minuten in Theorie und Praxis.

Sie unterteilt sich in:

35 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,

20 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und

50 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.

 

Die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ausbildung obliegt dem Ausbilder Tauchen. Der Ausbilder Tauchen kann zur Ausbildung weitere Kräfte hinzuziehen. Sofern eine Ausbildung Einsatztaucher Stufe 1 erfolgreich absolviert worden ist, werden die geleisteten Ausbildungseinheiten auf die Ausbildung der Stufe 2 angerechnet. Die Ausbildung erfolgt in Abhängigkeit von den Ausbildungsgegebenheiten, soll aber in längstens 24 Monaten durchgeführt werden und muss die nachstehenden Themen in der angegebenen Zeit behandeln.

 

Tauchmedizinische Ausbildung

 

Theorie

Physikalische Grundlagen

Anatomie und Physiologie

Wirkungen des Drucks:

Wirkungen der Drucksteigerung

Wirkungen des Druckabfalls

Wirkungen des erhöhten Partialdrucks

Druckkammerbehandlung

Tauchhygiene

Tauchernährung

ErsteHilfeMaßnahmen, HerzLungen

Wiederbelebung

 

TauchmedizinPraxis

Notfallund Tauchunfallübungen

Tauchhygiene

ErsteHilfeMaßnahmen, HerzLungenWiederbelebung

 

Theoretische Gerätekunde

Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten

ABCAusrüstung

Tauchanzüge

Zusätzliche Tauchausrüstung

Tarierund Rettungsmittel

Kompressoren

Druckkammern

Wiederbelebungsgeräte

 

Sicherheitsunterweisung

Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“

Dienstvorschrift Wasserwacht

 

Tauchdienstliche Ausbildung

 

TauchdienstTheorie

Umgang mit Austauchtabellen

Tauchersignale nach Anhang 5 der DGUV Regel 105002 und UnterwasserVerständigung

Planung und Vorbereitung von Tauchgängen

Suchmethoden und Orientierungstauchen

Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z.B. durch Strömung, schlechte Sicht, Kälte, Tauchen in Bergseen, Tauchen unter Eis

Führendes Dienstbuches/Logbuches

 

TauchdienstPraxis

Bedienung und Anwendung der unter Abschnitt 5.1.2genanntenGeräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor

Funktionsprüfungen dieser Geräte

Gerätedesinfektion

Anwendung der unter Abschnitt(5.5.1.4 Tauchdienstliche Ausbildung) vermittelten theoretischen Kenntnisse

 

GewöhnungstauchenSchwimmbecken

Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät

Tauchbrille/Vollmaske ablegen und ausblasen

Sichere Handhabung der verwendeten Tauchgeräte, wie beispielhaft Verschlüsse öffnen und schließen oder Gewichtsystem abund wiederaufnehmen

 

GewöhnungstauchenFreigewässer bis ca. 10 m Wassertiefe

Wiederholung der unter Abschnitt GewöhnungstauchenSchwimmbeckengenannten Übungen

Suchaufgaben

Rettungsübungen

Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z.B. Tauchen bei Nacht, in trüben sowie in strömenden Gewässern

 

Freigewässer bis ca. 20 m WassertiefeGewöhnung an das Tieftauchen

Wiederholung der unter „GewöhnungstauchenFreigewässer bis ca.10 m Wassertiefegenannten Übungen