Einsatztaucher Stufe 2
Voraussetzungen
–Vollendung des 15.Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
–bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
–Aktives Mitglied in der BRK Wasserwacht
–Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
–sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des BRK
–gesundheitliche Eignung nach Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 „Überdruck“ oder gleichwertige Untersuchung
Inhalt der Ausbildung
Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan.
Die Ausbildung umfasst mindestens 105UE á 45 Minuten in Theorie und Praxis.
Sie unterteilt sich in:
–35 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,
–20 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und
–50 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
Die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ausbildung obliegt dem Ausbilder Tauchen. Der Ausbilder Tauchen kann zur Ausbildung weitere Kräfte hinzuziehen. Sofern eine Ausbildung Einsatztaucher Stufe 1 erfolgreich absolviert worden ist, werden die geleisteten Ausbildungseinheiten auf die Ausbildung der Stufe 2 angerechnet. Die Ausbildung erfolgt in Abhängigkeit von den Ausbildungsgegebenheiten, soll aber in längstens 24 Monaten durchgeführt werden und muss die nachstehenden Themen in der angegebenen Zeit behandeln.
Tauchmedizinische Ausbildung
Theorie
–Physikalische Grundlagen
–Anatomie und Physiologie
–Wirkungen des Drucks:
•Wirkungen der Drucksteigerung
•Wirkungen des Druckabfalls
•Wirkungen des erhöhten Partialdrucks
–Druckkammerbehandlung
–Tauchhygiene
–Tauchernährung
–Erste–Hilfe–Maßnahmen, Herz–Lungen
–Wiederbelebung
Tauchmedizin–Praxis
–Notfall–und Tauchunfallübungen
–Tauchhygiene
–Erste–Hilfe–Maßnahmen, Herz–Lungen–Wiederbelebung
Theoretische Gerätekunde
–Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten
–ABC–Ausrüstung
–Tauchanzüge
–Zusätzliche Tauchausrüstung
–Tarier–und Rettungsmittel
–Kompressoren
–Druckkammern
–Wiederbelebungsgeräte
Sicherheitsunterweisung
–Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105–002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“
–Dienstvorschrift Wasserwacht
Tauchdienstliche Ausbildung
Tauchdienst–Theorie
–Umgang mit Austauchtabellen
–Tauchersignale nach Anhang 5 der DGUV Regel 105–002 und Unterwasser–Verständigung
–Planung und Vorbereitung von Tauchgängen
–Suchmethoden und Orientierungstauchen
–Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z.B. durch Strömung, schlechte Sicht, Kälte, Tauchen in Bergseen, Tauchen unter Eis
–Führendes Dienstbuches/–Logbuches
Tauchdienst–Praxis
–Bedienung und Anwendung der unter Abschnitt 5.1.2genanntenGeräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor
–Funktionsprüfungen dieser Geräte
–Gerätedesinfektion
–Anwendung der unter Abschnitt(5.5.1.4 Tauchdienstliche Ausbildung) vermittelten theoretischen Kenntnisse
Gewöhnungstauchen–Schwimmbecken
–Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät
–Tauchbrille/Vollmaske ablegen und ausblasen
–Sichere Handhabung der verwendeten Tauchgeräte, wie beispielhaft Verschlüsse öffnen und schließen oder Gewichtsystem ab–und wiederaufnehmen
Gewöhnungstauchen–Freigewässer bis ca. 10 m Wassertiefe
–Wiederholung der unter Abschnitt „Gewöhnungstauchen–Schwimmbecken“ genannten Übungen
–Suchaufgaben
–Rettungsübungen
–Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z.B. Tauchen bei Nacht, in trüben sowie in strömenden Gewässern
Freigewässer bis ca. 20 m Wassertiefe–Gewöhnung an das Tieftauchen
–Wiederholung der unter „Gewöhnungstauchen–Freigewässer bis ca.10 m Wassertiefe“ genannten Übungen