Skip to main content

Bootsführer

Voraussetzungen:

– einen gültigen Dienstausweis der BRK – Wasserwacht besitzen
– die Ausbildung zum Wasserretter abgeschlossen haben
– am Tag der Prüfungsabnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben, soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen
– durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass sie über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen verfügen und keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel vorliegen (Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate alt sein)
– auf dem Dienstweg von seiner zuständigen Wasserwacht – Gliederung zur Ausbildung gemeldet werden und zuverlässig im Sinne des Schifffahrtsrechts sein. Die Zuverlässigkeit wird spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachgewiesen

Ausbildungsziel

Ziel der Ausbildung der Motorrettungsbootführer in der BRK-Wasserwacht ist es

die zur Führung eines Motorrettungsbootes gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben
Motorrettungsboote zur Rettung, Hilfeleistung und Bergung im täglichen Dienst und in Katastrophenfällen optimal einsetzen und führen können

Theoretische Ausbildung (30 UE)

Dienstvorschriften
Gesetzeskunde allgemein
Schifffahrtsordnung
Bezeichnung des Fahrwassers
Betonnung und Befeuerung
Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
Fahrmanöver
Bootsarten / Motore
Wetterkunde
Sicherheitsvorschriften
Notsignale
Wasserwachtspezifische Themen

Praktische Ausbildung (10 UE)

Grundfertigkeiten
Umgang mit der Bootsausrüstung
Einsatz von Rettungsmitteln
Fahrmanöver
Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
Rettungsmanöver
Umgang mit Tauwerk und Knoten

 

Anmerkung

Der Dienstführerschein berechtigt nur zum Führen von Motorrettungsbooten der Wasserwacht. Man kann sich jedoch gegen Nachweis des Dienstführerscheins  und einer Gebühr in Höhe von ca. 38 € auch einen privaten Sportbootführerschein ausstellen lassen.